Bußgeldbescheid der Niederlande: Kann der Verstoß in Deutschland verfolgt werden?

Ob entspannter Strandurlaub an der Nordsee, Fahrradtour entlang der Tulpenfelder oder kulturell geprägte Städtereise – jährlich machen über drei Millionen Deutsche Urlaub in den Niederlanden. Wegen der geringen Entfernung entscheiden sich viele unter ihnen dafür, die Reise aus Deutschland mit dem Auto anzutreten. Dabei sollten dringend die landesspezifischen Verkehrsregeln beachtet werden, denn ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann beträchtliche Summen aufweisen.

FAQ: Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Wer versendet einen Bußgeldbescheid der Niederlande?

Für die Versendung der Bußgeldbescheide ist das Zentrale Justizinkassobüro (Centraal Justitieel Incassobureau – CJIB) zuständig.

Gilt in den Niederlanden Fahrer- oder Halterhaftung?

Anders als in Deutschland haftet in den Niederlanden der Fahrzeughalter für Verkehrsverstöße.

Was passiert, wenn der Bußgeldbescheid der Niederlande ein Fahrverbot ausweist?

Punkte und Fahrverbote gelten nur in dem Land, in dem sie verhängt wurden. Auch wenn Sie ein Fahrverbot auf niederländischen Straßen bekommen, dürfen Sie in Deutschland noch fahren.

Bußgeldbescheid aus Holland: Der Fahrzeughalter haftet

Ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden kann grenzüberschreitend ausgestellt werden – ignorieren sollten Sie ihn nicht.
Ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden kann grenzüberschreitend ausgestellt werden – ignorieren sollten Sie ihn nicht.

Wer mit dem Auto in die Niederlande fährt, macht sich meist wenig Gedanken darüber, welche Unterschiede es im Vergleich zum deutschen Verkehrsrecht gibt. Die vergleichsweise geringen Kosten für die Reise können bei Fehlverhalten im Straßenverkehr schnell durch teure Bußgelder überschattet werden. Finden Sie einen Brief vom Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB) in Ihrem Briefkasten, handelt es sich um einen Bußgeldbescheid der Niederlande. Das Zentrale Justizinkassobüro versendet diesen im Auftrag der Justizbehörde.

Anders als in Deutschland haftet in den Niederlanden der Fahrzeughalter für Verstöße, nicht der Fahrer. Daher wird auf Blitzerfotos auch nicht der Fahrer abgebildet, sondern das Autokennzeichen.

Bußgeld bezahlen oder ignorieren?

Ein Knöllchen aus Holland kann eine kostspielige Überraschung sein.
Ein Knöllchen aus Holland kann eine kostspielige Überraschung sein.

So wie die Verkehrsregeln der Niederlande andere als in Deutschland sind, so weist die Bußgeldtabelle der Niederlande auch andere, generell weitaus höhere Bußgelder auf als ihr deutsches Pendant. Überschreiten Sie beispielsweise auf einer deutschen Autobahn die Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h, riskieren Sie ein Bußgeld von 150 Euro und einen Punkt in Flensburg. In den Niederlanden zahlen Sie für die gleiche Geschwindigkeitsüberschreitung 334 Euro.

Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2011/82/EU besteht seit dem 06. November 2011 die Möglichkeit, schwerwiegende Verkehrsverstöße in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union durch ein Fahrzeug, das in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen ist, grenzüberschreitend zu verfolgen. Zu diesem Zweck existiert in jedem Mitgliedsstaat eine nationale Kontaktstelle, über die Daten zum Fahrzeug und zum Fahrzeughalter abgefragt werden können.

Sollten Sie den Bußgeldbescheid der Niederlande daher ignorieren, können Sie keineswegs damit rechnen, dass der Verkehrsverstoß nicht verfolgt wird, weil er im Ausland begangen wurde. In diesem Fall folgen zunächst zwei Anmahnungen, woraufhin das Bußgeld um weitere 50 Prozent erhöht wird. Wird der Strafzettel aus Holland nicht bezahlt, sind die nationalen Behörden zur Eintreibung des Bußgeldes berechtigt, sofern dessen Höhe 70 Euro übersteigt.

Eine Verjährung von Tatbeständen im Bußgeldkatalog existiert in den Niederlanden nicht. Ein Bußgeldbescheid kann also auch noch mehrere Monate nach Ihrem Urlaub bei Ihnen eintreffen.

Einspruch einlegen – der Fahrerbeweis

Auch gegen einen Bußgeldbescheid der Niederlande können Sie grundsätzlich Einspruch einlegen.
Auch gegen einen Bußgeldbescheid der Niederlande können Sie grundsätzlich Einspruch einlegen.

Einen Bußgeldbescheid aus Holland sollten Sie bezahlen oder Einspruch gegen diesen einlegen. Letzteres können Sie erwägen, wenn nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass Sie der Fahrer zum Tatzeitpunkt waren. In einem solchen Fall ist der Bußgeldbescheid für die Justizbehörde nicht vollstreckbar.

Ein auf das internationale Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wird Sie hierbei unterstützen und hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs beraten. Sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid der Niederlande Einspruch einlegen, wird Ihr Anwalt die Korrespondenz mit dem Bundesamt für Justiz übernehmen, in dessen Zuständigkeitsbereich ausländische Bußgeldbescheide fallen.

Punkte und Fahrverbot gelten immer nur in dem Land, in dem sie verhängt wurden. Wird Ihr Führerschein im Ausland eingezogen, dürfen Sie Ihr Auto weiterhin auf deutschen Straßen fahren. Führen Sie Ihren Führerschein jedoch nicht mit, müssen Sie im Fall einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
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Bußgeldbescheid der Niederlande: Kann der Verstoß in Deutschland verfolgt werden?
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

4 Gedanken zu „Bußgeldbescheid der Niederlande: Kann der Verstoß in Deutschland verfolgt werden?

  1. Angela L.

    Was bedeutet Code der strafbaren Handlung R559 ?

  2. Pegasus2324

    In den Niederlanden geblitzt mit einem „Handy“ 359€ jedoch war es eine E- Zigarette.
    Jetzt muss ich schon zum zweiten Mal das Gegenteil beweisen.

  3. Obladen

    Ich bin nur 8 km/h zu schnell gewesen und soll 54,00 € zahlen, ich finde das schon enorm. Ich denke dagegen kann man nichts machen außer zu zahlen😖

  4. Umit

    Hallo ,ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen (aus Holland) das ich mit Abzug 12 km zu schnell war ,und soll 105 Euro zahlen ,kann mann da was machen ,dass man nicht zahlt?

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