Punktekonto Flensburg
| Im Flensburger Verkehrszentralregister werden alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide, Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen, Fahrverbote und Entziehungen von Führerscheinen gespeichert. | ![]() |
>> Folgen der Punkte
- Bei 8 Punkten: Der Fahrer erhält ein Schreiben, dass ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt. (Verwarnung)
- Bei 14 Punkten: Der Betroffene erhält die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen, falls er dies in den letzten 5 Jahren nicht getan hat. Falls er jedoch in den letzten 5 Jahren an einem Aufbauseminar teilgenommen hat, so wird er nur verwarnt. Sollte er sich weigern und der Aufforderung nicht nachkommen, so kommt es zum Führerscheinentzug.
- Bei 18 Punkten: Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monaten entzogen. Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.
>> Verminderung der Punkte
Um die Punktezahl zu senken kann man an Seminaren teilnehmen (Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer,ASP-Seminar), die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten.
Bei bis zu 8 Punkten werden 4 Punkte abgezogen. Bei 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen. Bei 14 bis 17 Punkten kann man durch eine weitere Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abgezogen bekommen.
>> Löschen der Punkte
- nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird, spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht.
- nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- nach 10 Jahren: Bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen.
>> Auskunft der Punkte
Schiftliche Abfrage:
Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg
Für eine Abfrage wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt.
Themen auf der Seite: Punktekonto Flensburg, Zentralregister Flensburg, Punktekatalog, Auskunft der Punkte, Folgen der Punkte, Flensburger Verkehrszentralregister
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