Probezeit
>> Was bedeutet "Probezeit"?
Jeder Autofahrer wird bei seinem ersten Führerschein (außer in den Klassen L, M, S und T) für zwei Jahre auf Probe gestellt. Diese Probezeit kann sich bei einem Vergehen innerhalb der 2 Jahre auf 4 Jahre verlängern. Der Führerschein dieser Fahranfänger besitzt keine Einschränkungen, jedoch muss nach bestimmten Verkehrsdelikten an einem Aufbauseminar teilgenommen werde.
Bei einer zweiten Auffälligkeit nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, mit der man ebenfalls 2 Punkte in Flensburg abbauen kann. Kommt es dann zu einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg.
>> Wie lange dauert die Probezeit?
![]() |
Wie oben schon erwähnt dauert die Probezeit in der Regel 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Die Probezeit verdoppelt sich für die Fahrer auf vier Jahre, die einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deswegen zum Aufbauseminar mussten. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit in bestimmten Bundesländern die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen, indem Sie freiwillig an einem FSF-Seminar (eine Art Sicherheitstraining) teilnehmen. |
>> Wann muss man zur Nachschulung?
Am einfachsten zu merken ist, dass jeder Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit, der als Strafe einen Punkt in Flensburg (meist auch gleich ein Bußgeld von mindestens 40 Euro) nach sich ziehen würde, ebenso einen Besuch bei einem Aufbauseminar fordert.
Beispiele:
- Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h über dem Limit
- Überfahren roter Ampeln
- falsches Überholen
- erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
- Vorfahrtverletzungen
Es gibt zwei Arten von Verkehrsverstößen: Katalog A und Katalog B. Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß muss man zum Seminar.
Hingegen unter die Kategorie Verwarnung fallen falsches Parken und andere Verstöße bis 35 Euro. In diesen Fällen werden keine Punkte eingetragen und es kommt auch nicht zum Zwangsbesuch eines Aufbauseminars.
>> Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
Bei einem Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde, kommt zunächst ein Bußgeldbescheid. Die "Einladung" zur Teilnahme am Aufbauseminar wird meist erst viel später geschrieben. So kann sich die Ankunft des Briefes also auch mal über mehrer Monate hinwegziehen, jedoch setzt hier keine Verjährungsfrist ein.
Alle Angaben auf dieser Bußgeldkatalog - Website sind ohne Gewähr.
Sollten Sie eventuell aktuellere Informationen zum Inhalt dieser Website haben, so senden Sie mir diese doch bitte per Email zu.
Sollten Sie eventuell aktuellere Informationen zum Inhalt dieser Website haben, so senden Sie mir diese doch bitte per Email zu.


