Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)



MPU Eine Begutachtung wird von der Führerscheinstelle angefordert, wenn Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers besteht. Hierfür können Krankheit, Alkohol und Drogen die Ursache sein.


>> Aufgabenstellung der MPU

Die MPU ist kein Intelligenztest, sondern dient der Beurteilung der Fahreignung auf der Grundlage verkehrspsychologischen und verkehrsmedizinischen Fachwissens. Sie wird in der Regel nach schwerwiegenden Auffälligkeiten oder Regelverstößen im Straßenverkehr von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet (Alkohol, Drogen...etc).

Die Erstellung einer Prognose über das zukünftige Fahrverhalten eines Fahrers ist die Aufgabe der MPU.
Ausgangspunkt für eine Untersuchung sind Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung, die sich aus den jeweiligen Verkehrsverstößen ergeben. Wenn diese Zweifel durch aktuelle Befunde (Verhaltens- und/oder Einstellungsänderungen) ausgeräumt werden können, ist die Prognose günstig. Bei einer ungünstigen Prognose wird stets auch eine Empfehlung für ein weiteres Vorgehen gegeben.

Betroffene sollten möglichst schon zu Beginn der Sperrfrist an Informationstreffen teilnehmen, welche von MPU-Untersuchungsstellen kostenlos und verbindlich angeboten werde. Bei diesen wird der Ablauf und die Hintergründer der Untersuchung erläutert. Die Erfolgskriterien werden möglichst konkret benannt.
Außerdem werden Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie z.B: zu den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Anwälten) angesprochen.


>> Die wichtigsten Untersuchungsanlässe

1. Alkohol: Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad).

2. Drogen: Ein Kraftfahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise darauf vor, dass ein Kraftfahrer Drogenkonsument ist.

3. Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten: Mehr als 18 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg.

4. Strafrechtliche Auffälligkeiten: Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.

Weitere Untersuchungsanlässe können z. B. körperliche/psychische Erkrankungen oder Behinderungen sein.

Das Ergebnis einer MPU stellt eine Empfehlung an die Fahrerlaubnisbehörde dar, keine verbindliche Entscheidung über den Führerschein. Fachleute sehen das Ganze als eine Prognose über die zukünftige Verkehrsbewährung des Auftraggebers.


Die zuständige Fahrererlaubnisbehörde entscheidet über das weitere Vorgehen und überprüft vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Erteilung des Führerscheins, ob das Gutachten ohne Wiederspruch und ob es nachvollziehbar ist.


>> Bestandteile der MPU

In den meisten Fällen wir das Ergebnis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchen am Untersuchungstag noch mitgeteilt (unter Vorbehalt).


>> Bestehensquoten bei der MPU

Laut Mitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führte die MPU im Jahr 2004 bei 62,6 % aller Untersuchungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Anteil der "positiven" Gutachten lag bei 46,4 % aller MPU-Teilnehmer die Untersuchung, weitere 16,2 % erhielten ihren Führerschein nach einem zusätzlichen Nachschulungskurs zurück.


>> Wie viel kostet eine MPU / Kosten einer MPU ?

Die Kosten für die MPU sind bundesweit einheitlich (sie werden in einer Gebührenordnung gesetzlich geregelt). Hier einige Beispiele:


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