Der richtige Lkw-Abstand: So sollte gefahren werden

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Gütertransport über Lastkraftwagen ist nach wie vor ein wichtiges Getriebe der deutschen Wirtschaft. Gerade weil diese so zahlreich unterwegs sind, gilt im Verkehr einiges zu beachten – so etwa der richtige Lkw-Abstand. Der nachfolgende Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick.

Bußgeldkatalog: Nicht-eingehaltener Lkw-Abstand

Hat ein Lkw-Fahrer den Abstand nicht vorschriftsmäßig eingehalten, dann drohen Sanktionen. Hier wird ein Unterschied gemacht, ob es sich bei dem Wagen um einen regulären oder kennzeichnungspflichtigen Lkw gehandelt hat: Damit sind solche Lastkraftwagen gemeint, welche Gefahrengüter transportieren. Hierzu zählen zum Beispiel entzündbare und giftige Gase oder umweltgefährdende Stoffe. Fahrer, die solche Materialien transportieren, haben nämlich im Besonderen auf Unfallprävention zu achten.

VergehenBußgeldPunkteLohnt ein Einspruch?
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte einen LKW mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht80 Euro1Hier prüfen **
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bzw. einen Omnibus mit Fahrgästen120 Euro1Hier prüfen **

FAQ: LKW-Abstand

Ist der Sicherheitsabstand bei LKW besonders definiert?

Ja, die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt unter § 4 fest, welche Regeln bezüglich des Abstands mit einem LKW eingehalten werden müssen.

Gibt es weitere Vorschriften, die beim LKW den Abstand regeln?

Ja, das Vorschriftzeichen Nr. 273 kann einen besonderen Mindestabstand für LKW bestimmen. Diese Vorgaben sind dann zwingend einzuhalten.

Wie hoch fallen die Sanktionen aus, wenn der Abstand mit dem LKW nicht eingehalten wird?

Die Bußgelder liegen zwischen 80 und 120 Euro. Hinzukommt ein Punkt in Flensburg. Weitere Abstandsbußgelder finden Sie hier.

Video: Der Mindestabstand zum Vordermann

In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.

Das sagt die Straßenverkehrsordnung zum Lkw-Abstand!

Erfahren Sie, welche Abstände vorgeschrieben sind und was ein Lkw-Abstandsverstoß kostet
Erfahren Sie, welche Abstände vorgeschrieben sind und was ein Lkw-Abstandsverstoß kostet


Die Pflicht zum Sicherheitsabstand für Lkw bzw. Kraftfahrzeugfahrer allgemein ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 4 festgehalten. Dort heißt es in Absatz 1, Satz 1:

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. […]
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. […]

Zudem wird auch die Frage nach dem korrekten Lkw-Abstand auf der Autobahn beantwortet. In § 4 Absatz 3 StVO ist zu lesen:

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

In der StVO ist der Abstand für Lkw nur für Autobahnfahrten exakt festgelegt
In der StVO ist der Abstand für Lkw nur für Autobahnfahrten exakt festgelegt

Zusammengefasst heißt das: Alle Autofahrer haben grundsätzlich auf einen ausreichenden Abstand ihres Wagens im Verkehrsfluss zu achten. Dieser sollte stets derart sein, dass im Falle eines abrupten Anhaltens des Vordermanns der jeweilige Hintermann mühelos abbremsen kann, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen.

Für Lkw gelten bezüglich Sicherheitsabstand zudem besondere Auflagen. Auf Bundesstraßen muss außerorts immer so viel Platz zum Vordermann gelassen werden, dass ein Überholender problemlos hineinpasst. Lkw müssen diesen Abstand in solch einem Falle nur dann nicht einhalten, wenn

  • es in Fahrrichtung mehrere Spuren gibt
  • an spezifischen Stellen ein Überholverbot gilt
  • der Lkw-Fahrer selbst nach Ankündigung zum Überholen ausschert

Vorschriftzeichen Nr. 273: Fahren ohne Mindestabstand verboten!

Haben Fahrer bei diesem Schild den Lkw-Abstand nicht eingehalten, kann dies geahndet werden
Haben Fahrer bei diesem Schild den Lkw-Abstand nicht eingehalten, kann dies geahndet werden

Dieses Verkehrsschild wird an Überführungen angebracht, für deren Tragfähigkeit dicht hintereinander fahrende, schwere Fahrzeuge eine Bedrohung darstellen. Dies gilt für Wagen schwerer als dreieinhalb Tonnen. Zugmaschinen, Pkw und Omnibusse sind in der Regel ausgeschlossen. Bei dieser Markierung ist der Mindestabstand von Lkw-Fahrern zwingend einzuhalten, auch beim Überholvorgang! Ein Verstoß gegen dieses Verkehrszeichen ist mit einer Geldbuße von mindestens 25 Euro belegt.

Warum der vorgeschriebene Mindestabstand für Lkw gerade auf der Autobahn erschwert ist

Der vorgeschriebene Abstand für Lkw auf der Autobahn beträgt grundsätzlich 50 Meter, insofern diese über 50 km/h fahren – soweit die Theorie. In der Praxis verhält es sich jedoch häufig so, dass innerhalb von Lkw-Kolonnen viel geringere Abstände zwischen den einzelnen Wagen bestehen – nicht nur vorübergehend, sondern beständig.

Dass sich Lastkraftfahrer auf deutschen Schnellstraßen häufig nicht an den vorgegebenen Lkw-Abstand halten oder halten können, hat in der Praxis verschiedene Gründe. Zum einen ist die Einschätzung des eigenen Abstandes häufig ein Problem. Fahrer können sich hierfür zwar an den Begrenzungsmarkierungen orientieren – diese sind in der Regel im Abstand von genau 50 Metern zueinander gesetzt. Im konkreten Fahralltag ist es jedoch eine große Ablenkung, ständig auf den Straßenrand achten zu müssen.

Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Oldenburg im Jahr 2015 (Aktenzeichen 2 Ss OWi 322/14) entschieden, dass Fahrer den zu wahrenden Abstand von 50 Metern nicht mithilfe der Fahrbahnmarkierung erkennen müssen.
2010 wurde eine Form der Abstandsmessung für Lkw als ungültig erklärt
2010 wurde eine Form der Abstandsmessung für Lkw als ungültig erklärt

Zudem stehen Lkw-Fahrer häufig unter Zeitdruck; würde jeder Lkw den Mindestabstand von 50 Metern wahren, würde dies natürlich die gesamte Karawane beträchtlich nach hinten verschieben und somit ein späteres Ankommen für alle zur Folge haben.

Befinden sich Fahrer in einer Lkw-Kolonne und die Nachkommenden fahren allesamt dicht auf, dann bleibt im Grunde keine andere Möglichkeit, als den eigentlich vorgeschriebenen Lkw-Abstand zu unterschreiten. Nicht zuletzt dürfen auch die anderen Fahrer nicht vergessen werden: Ein Lkw, der beständig vor sich Platz lässt, animiert Pkw-Fahrer häufig zum Überholen.

In der Regel werden also ein Punkt und Bußgeld für mangelnden Abstand eines Lkw-Fahrers fällig. Für die Ermittlung des gefahrenen Abstandes eines Kraftfahrzeuges werden unterschiedliche Methoden eingesetzt: Bekannt ist vor allem die sogenannte Brückenmessung, bei welcher – wie der Name schon sagt – die Messung auf der Autobahn von einer Brücke aus getätigt wird. Dabei wird auf einer Strecke von mehreren hundert Metern der fließende Verkehr gefilmt, zudem zeichnet die Kamera speziell auf der Fahrbahn angebrachte Markierungen auf. Durch Auswertung des Bildmaterials wird nachträglich ermittelt, wie weit die Fahrzeuge voneinander entfernt waren.

Kann so zum Beispiel ein nicht-eingehaltener Lkw-Abstand belegt werden, dann wird über eine zweite, weiter unten angebrachte Kamera ein Blitzerbild geschossen. In der Vergangenheit wurde dieses Messverfahren im Speziellen jedoch häufig ob seiner Ungenauigkeit angefochten – im Jahr 2010 erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf die bis dato gängigen Brückenmessverfahren sogar für ungültig (Aktenzeichen IV-3 RBs 8/10, 2 Ss-OWi 4/10).

Bußgeldverfahren wegen Abstandsverstoß: Auch Lkw-Fahrer können Widerspruch einlegen

Im Alltag wird der Mindestabstand von Lkw auf der Autobahn häufig nicht eingehalten
Im Alltag wird der Mindestabstand von Lkw auf der Autobahn häufig nicht eingehalten

Die bisherigen Beschreibungen haben gezeigt, dass der einzuhaltende Abstand im Verkehr oftmals eine eher abstrakte Sache ist. Denn bis auf das genannte Beispiel zum Lkw-Abstand von 50 Metern sind keine genauen Werte vorgegeben, was in der konkreten Rechtsprechung natürlich Spielräume bietet. Die Bewertung von Abstandsvergehen, nicht nur für Lkw-Fahrer, ist quasi ein Dauerbrenner vor Gerichten.

Haben Lkw-Fahrer einen Abstand nicht beachtet und erhalten einen Bußgeldbescheid, dann muss dieser nicht zwangsläufig hingenommen werden. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Sind Sie nicht sicher, ob und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser prüft Ihre Möglichkeiten und steht Ihnen beratend zur Seite.
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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