Fahrrad und StVO: Welche Verkehrsregeln gelten für Radfahrer?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 6. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auch Fahrradfahrer gelten als Teilnehmer am Straßenverkehr und haben sich deshalb an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Doch viele sind sich gar nicht sicher, welche Verkehrsregeln auf dem Fahrrad laut StVO gelten – und was ihnen bei Verstößen droht.

Bußgeldtabelle Fahrrad

Ver­stoßBuß­geldPun­kte
Fuß­gänger am Über­queren eines Zebra­streifens gehindert80 €1
Beför­derung eines Kindes ohne vor­ge­schrie­benen Sicher­­heits­­vor­rich­tung5 €
Beför­derung einer Person (älter als 7 Jahre) auf einem Fahr­rad mit nur einem Sitz oder in einem An­hänger5 €
Bremsen oder Klingel nicht vorhanden, nicht vorschrifts­mäßig oder defekt15 €
polizei­liche Weisung nicht befolgt20 €
Verbots­widrige Handy­nutzung55
... mit Gefährdung75 €
... mit Unfall100 €
Trotz Ein­schrän­kung des Gehörs durch Kopf­hörer o. Ä. gefahren10 €
Fahrrad unvor­schrifts­mäßig, sodass die Verkehrs­sicherheit beein­trächtigt war80 €1
Bahn­über­­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert350 €2
vorhandenen Radweg nicht benutzt
... mit Be­hin­de­rung25 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Unfall35 €
Rad­weg in falsche Richtung befahren20 €
... mit Be­hin­de­rung25 €
... mit Ge­fähr­dung30 €
... mit Unfall35 €
als Radfahrer Fuß­­gänger­­zone oder Geh­weg befahren, der durch Verkehrs­zeichen für Radfahrer gesperrt ist
25 €
... mit Behin­derung30 €
... mit Gefähr­dung35 €
... mit Unfall40 €
Verbots­widrig nicht auf der rechten Seite gefahren (bei vorhandener Schutz­­streifen­­markierung)15 €
... mit Be­hin­de­rung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall30 €
Beim Links­abbiegen der Radverkehrsführung an der Kreuzung nicht gefolgt15 €
... mit Be­hin­de­rung20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall30 €
neben­einander gefahren und andere Verkehrs­teil­nehmer behindert20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall30 €
Fahr­rad­licht nicht vor­handen oder defekt20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall35 €
Beleuch­tung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht genutzt20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall35 €
Einfacher Rotlicht­verstoß60 €1
... mit Gefähr­dung100 €1
... mit Unfall120 €1
Qualifizierter Rotlicht­verstoß (> 1 Sekunde Rot)100 €1
... mit Gefähr­dung160 €1
... mit Unfall180 €1

Bußgeldrechner Fahrrad

FAQ: Verkehrsregeln für Fahrradfahrer

Muss ich als Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Ist der Radweg durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad-Symbol markiert, ist die Benutzung Pflicht.

Nach welcher Ampel müssen sich Radler richten?

Für Fahrradfahrer gilt an erster Stelle die Radfahrampel und ansonsten die Ampel für Kraftfahrzeuge, nicht die Fußgängerampel.

Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?

Die Promillegrenze liegt bei 1,6. Bei erkennbarer Fahrunsicherheit kann es jedoch auch schon ab 0,3 Promille Sanktionen geben.

Wie lange dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren?

Bis 8 Jahre müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis 10 Jahre dürfen sie es.

Weitere Informationen über Verkehrsregeln mit dem Fahrrad

Für das Fahrrad gelten eigene Verkehrsregeln

Straßenbenutzung mit dem Fahrrad: Die Regeln im Straßenverkehr legt die StVO fest.
Straßenbenutzung mit dem Fahrrad: Die Regeln im Straßenverkehr legt die StVO fest.
Das Fahrrad muss gemäß StVO verkehrstauglich sein. Dazu gehört auch eine funktionierende Beleuchtung.
Das Fahrrad muss gemäß StVO verkehrstauglich sein. Dazu gehört auch eine funktionierende Beleuchtung.

Die Straßenverkehrsordnung legt fürs Fahrrad einige spezifische Regeln fest. Gleichzeitig müssen sich Radfahrer aber auch an die generellen Verkehrsregeln halten.

Hier eine Auflistung der wichtigsten Regeln für Radfahrer:

  • Gibt es keine Radfahrampel, hat sich der Fahrradfahrer nach der allgemeinen Ampel zu richten.
  • Der Abbiegevorgang mit dem Fahrrad ist laut StVO rechtzeitig durch Handzeichen anzuzeigen.
  • Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie dabei den Verkehr nicht behindern.
  • Es ist verboten, während der Fahrt mit dem Fahrrad ein Handy zu bedienen.
  • Der Gebrauch von Kopfhörern beim Radfahren ist nur erlaubt, wenn das Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Es ist verboten, freihändig mit dem Fahrrad zu fahren.
  • Auch auf dem Fahrrad gilt nach StVO eine Promillegrenze. Diese liegt bei 1,6 Promille. Jedoch können schon ab einem Wert von 0,3 Konsequenzen folgen, wenn der Alkohol zu erkennbarer Fahrunsicherheit führt.

Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln zieht für Radfahrer meist ein Bußgeld und mögliche Nebenstrafen nach sich. Diese können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

Welche Verkehrszeichen gelten fürs Fahrrad laut StVO?

Auch beim Fahrrad werden die Verkehrsregeln, an die sich der Radler auf einer bestimmten Strecke zu halten hat, durch Zeichen angezeigt. Prinzipiell muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an alle Verkehrsschilder – ob fürs Fahrrad, für Autos oder für Fußgänger – halten. Doch in einigen Fällen heißt das, diese Schilder einfach zu ignorieren.

Denn wenn Fußgänger oder Autofahrer ein Verbot für Radverkehr nicht beachten, weil es sie nicht betrifft, halten sie sich trotzdem an die angezeigte Verkehrsregel: Sie befahren die gekennzeichnete Straße nicht mit dem Rad. Gleiches gilt für Fahrradfahrer, die einen Reitweg meiden, denn das entsprechende Schild verbietet es anderen Verkehrsteilnehmern, den markierten Weg zu benutzen.

Einfach ausgedrückt: Ein Schild muss kein Fahrrad abbilden, um für Radfahrer gültig zu sein.

Die Annahme, ein bestimmtes Verkehrsschild würde fürs Fahrrad nach der StVO nicht gelten, ist also falsch: Radfahrer haben sich ebenso an Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einfahrtsverbote etc. zu halten wie Kraftfahrer – es sei denn, ein weiteres Schild sieht eine Ausnahme speziell für Fahrräder vor.

Muss ich mit dem Fahrrad auf dem Radweg fahren?

Fahrrad und StVO: Nur wenn ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist, müssen Radfahrer ihn benutzen.
Fahrrad und StVO: Nur wenn ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist, müssen Radfahrer ihn benutzen.

Fahrradfahrer müssen Radwege nur dann befahren, wenn diese benutzungspflichtig sind. Diese erkennen Sie an einem blauen Schild, auf dem ein Fahrrad-Symbol zu sehen ist. Es kann auch gleichzeitig ein Fußgänger-Symbol enthalten.

Ist ein solches Schild weit und breit nicht zu sehen, können Radfahrer es sich aussuchen, ob sie den Radweg nutzen oder mit ihrem Fahrrad auf der Straße fahren. Auf der Fahrbahn gilt auch fürs Fahrrad laut StVO das Rechtsfahrgebotebenso auf Radwegen, es sei denn ein entsprechendes Schild erlaubt die linke Fahrtrichtung.

Video: Das Wichtigste zum Rechtsfahrgebot für Radfahrer

In diesem Video erfahren Sie, was das Rechtsfahrgebot genau besagt.
In diesem Video erfahren Sie, was das Rechtsfahrgebot genau besagt.

Wann ist das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt?

Das Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone ist prinzipiell tabu, sofern nicht ein entsprechendes Schild das Befahren erlaubt.

Von dieser Regel existiert jedoch eine Ausnahme: Haben sie das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen Kinder mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Im Alter zwischen 8 und 10 können sie es sich aussuchen, ob sie den Radweg oder den Gehweg nutzen. Danach ist auch für sie der Gehweg mit dem Fahrrad gemäß StVO verboten.

Übrigens! Sind Kinder unter 8 Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, darf eine Aufsichtsperson diese mit dem Rad begleiten.

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Fahrrad und StVO: Welche Verkehrsregeln gelten für Radfahrer?
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte studierte an der Universität Rostock Germanistik und Kommunikationswissenschaften und unterstützt seit 2017 das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Die über die Jahre gewonnene Expertise nutzt sie seither bei der verständlichen Aufbereitung komplexer verkehrsrechtlicher Fragestellungen.

11 Gedanken zu „Fahrrad und StVO: Welche Verkehrsregeln gelten für Radfahrer?

  1. Ralf

    Hallo,
    da es immer wieder zu Unfällen mit abbiegenden KFZ kommt, stellt sich mir eine Frage die oben nicht vor kommt. Darf ein Radfahrer rechts „überholen“ ? Wenn es sich um „stehenden“ Verkehr handelt ist das kein Problem, was aber, wenn der Verkehr wegen „Grün“ anfährt, man dabei z. B. gezwungen ist einen Schlagloch auszuweichen und man den Radfahrer vom Rad holt, weil der nicht hinten einschert ? Immerhin gilt doch für PKW neuerdings eine Überholvorschrift, bei der man 1,5 m Platz zwischen den KFZ und dem Radfahrer halten soll/muß. Gleiches sollte doch auch für den Radfahrer etc. gelten ? Oder wenn man rechts blinkend (!) an der Ampel steht, es „grün“ wird und ein Radfahrer meint, er könne trotzdem noch geradeaus rechts vorbei ? Ist mir selbst schon passiert, nur das ich mit einen LKW-Hängerzug an der Kreuzung stand und im Anfahren gerade noch mitbekam, wie hinten ein Radfahrer schon halb am Hänger vorbei war. Hier fehlt eindeutig eine klare Regelung, das auch der Zweiradfahrer (trifft auch auf Moped oder Motorräder zu) sich „anstellen“ müßten.

  2. Martin

    Hallo,
    ich denke, ich darf als Radfahrer auch auf Bundesstraßen fahren, sofern es keinen erkennbaren Radweg gibt. Wie verhält es sich wenn aus der Bundesstraße eine 2- bzw. eine 4-spurige Bundesstraße wird und diese nicht als Kraftfahrtstraße gekennzeichnet ist.
    Oder gibt es ein generelles Verbot für Bundesstraßen?
    Vielen Dank
    Martin

  3. Dr G.

    Dürfen Radfahrer die Einbahnstraße generell in der Gegenrichtung befahren?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Dr G.,

      nein, das Befahren der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung ist Radfahrern in aller Regel nur bei Vorhandensein eines entsprechenden Zusatzschildes gestattet.

      – Die Redaktion

  4. Andreas

    hallo, gelten für radrenn fahrräder andere regeln ? es fahren ständig einzelne personen mit rennrad auf der strasse obwohl ein radweg vorhanden ist, dürfen die das ? ( es ist kein radrennen)

    1. Rudi

      Nein

  5. Alexandra

    Hallo,
    mein Sohn, der sich auf die Verkehrsprüfung für Fahrradfahrer in der Grundschule vorbereiten soll, hat eine Frage, die wir bisher nicht beantworten konnten: Wieviel Abstand muss ein Fahrradfahrer von einem LKW haben, wenn er an diesem als Hindernis auf der Straße links vorbei fahren möchte.
    Vielen Dank für eine Antwort!
    Herzliche Grüße
    Ben und Alexandra

  6. T. T.

    Hallo, auch ich habe eine sehr spezielle Frage: Bin Fahrradfahrer und ich habe bei geschlossener Bahnschranke die rote Fußgängerampel, die kurz vorher von grün auf rot wechselte, ignoriert (ja: schuldig) und habe die Fahrbahn zur anderen Straßenseite gewechselt (wohlbemerkt vor und nicht innerhalb der Schranken). Ich sah keine Gefährdung, weder durch herannahende Fahrzeuge, da die Schranke geschlossen war, noch waren andere Verkehrsteilnehmer zu umfahren. Zudem war der Zug noch nicht in den Bahnbereich eingefahren. Die Polizei hielt mich an und sprach von Bußgeld in Höhe von 100 Euro wegen Überfahrens einer länger als 1 Sek. roten Ampel, 1 Punkt in Flensburg + Verwaltungsgebühren von ca. 30 Euro.
    Warum muss ich bei geschlossener Bahnschranke, also bei stehendem Verkehr, null Fußgänger, Fahrrad- oder Autoverkehr vor einer roten Fußgängerampel warten, wo doch alles frei und ohne Gefahr ist?
    Und grundsätzlich: muss ich immer, auch wenn kein einziges Fahrzeug unterwegs ist, zum Überqueren der Fahrbahn die Fußgängerampel betätigen? Darf ich nicht mehr einfach so die Straße überqueren, wenn alles frei ist? Bin ich dann gleich ein Rotsünder? Oder darf ich dann nur an der Stelle, wo die Ampel steht, die Straßeseite nicht wechseln? Bin verwirrt und würde mich über eine eindeutige Antwort freuen.

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo T. T.,

      für Radfahrer gilt stets die Radfahrampel. Wenn diese nicht vorhanden ist, müssen Sie sich an die Ampel für Autofahrer halten. Für Fahrradfahrer gilt niemals die Fußgängerampel. Einzige Ausnahme: Sie begleiten ein Kind bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg.

      – Die Redaktion

  7. M.N.

    Hallo,
    vielen Dank für die Ausführungen auf dieser Seite. Ich habe aber noch eine etwas spezielle Frage:
    Ich bin letztens mit dem Rad in eine Einbahnstraße eingebogen – zwar entgegen der Fahrtrichtung, aber das war/ist für diese Straße ausdrücklich für Radfahrer erlaubt.
    Nun kam mir ein Kleinauto entgegen, hielt an und der Fahrer meinte, ich hätte die erstbeste Parklücke nutzen müssen, um ihm Platz zu machen. Platzmäßig hätten wir locker aneinander vorbeifahren können. Zumal ich immer dachte, dass der stärkere Verkehrsteilnehmer Rücksicht auf den schwächeren nehmen solle. Und jetzt soll ich dem Auto Platz machen? Hab ich da irgendwas falsch verstanden?
    Ganz abgesehen davon, dass der Mann offensichtlich seinen Frust ablassen wollte, dass er am Sonntag Nachmittag arbeiten musste und man sich mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme nicht die Quere gekommen wäre. Um mal auf der Sachebene zu bleiben: Hatte er tatsächlich Recht?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo M. N.

      für diese spezielle Situation gibt es in der StVO keine klare Regelung. Wie Sie schon richtig sagen, gilt die gegenseitige Rücksichtnahme und gleichzeitig das Rechtsfahrgebot. Wäre der Abstand zu klein, wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig durch eine Engstelle hindurchfahren wollen, sollte derjenige ausweichen, auf dessen Seite sich das Hindernis befindet bzw. dem das Ausweichen leichter fällt. Bei einem Auto und einem Radfahrer wäre das dann der Radfahrer. Auf Grund der Rücksichtnahme sollte der Autofahrer aber auch nicht auf sein vermeintliches Recht pochen.

      – Die Redaktion

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