Fahrrad-Geschwindigkeit: So schnell dürfen Radler unterwegs sein

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Radfahrers beträgt zwischen 10 und 25 km/h. Wer nicht nur gemütlich vor sich hin radelt, erreicht auch eine deutlich höhere Geschwindigkeit mit dem Fahrrad. Doch auch Radfahrer müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten.

Bußgeldtabelle: Fahrrad-Geschwindigkeit

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder zugelassenen Fußgängerbereich gefährden30 €1
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder nicht zugelassenen Fußgängerbereich gefährden35 €1

FAQ: Geschwindigkeit für Fahrradfahrer

Gibt es eine generelle Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder?

Nein. Anders als bei Kraftfahrzeugen, die z. B. innerorts grundsätzlich maximal 50 km/h fahren dürfen, legt die StVO für Fahrräder keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung fest.

Müssen sich Radfahrer an die Höchstgeschwindigkeiten halten, die durch Schilder angezeigt werden?

Ja. Fahren Sie z. B. in einer 30er-Zone mit dem Rad, dürfen auch Sie nicht schneller als 30 km/h unterwegs sein.

Was passiert, wenn ein Radfahrer geblitzt wird?

Da der Radler auf dem Blitzer-Foto meist nicht identifiziert werden kann, geht üblicherweise kein Bußgeldbescheid raus. Wird die Messung allerdings direkt von der Polizei vorgenommen, kann diese vor Ort ein Bußgeld verhängen.

Wie hoch darf auf dem Fahrrad die Geschwindigkeit sein?

Die durchschnittliche Fahrradgeschwindigkeit im Straßenverkehr beträgt 10 bis 25 km/h.
Die durchschnittliche Fahrradgeschwindigkeit im Straßenverkehr beträgt 10 bis 25 km/h.

Die bisher höchste gemessene Geschwindigkeit, die ein Radfahrer erreicht hat, betrug 295 km/h. Dieser Rekord wurde 2018 von einer US-amerikanischen Fahrerin aufgestellt (Quelle: bike-bild.de). Zwar sind die Fahrer im Straßenverkehr mit ihrem Rad nicht annähernd so schnell unterwegs, trotzdem können auch sie hohe Geschwindigkeiten erreichen. So mancher Fahrradkurier kann sich in der Stadt mühelos mit einem Auto messen.

In einer 30er-Zone muss auch mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
In einer 30er-Zone muss auch mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.

Zwar gilt auf dem Fahrrad keine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit, wie z. B. die 50 km/h, die Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften einhalten müssen, dennoch sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) in bestimmten Situation eine Beschränkung der erlaubten Fahrrad-Geschwindigkeit vor. Dadurch sollen Unfälle und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.

So gilt auf einer Strecke mit Tempolimit, wie z. B. in einer 30er-Zone oder in einer Spielstraße, die Geschwindigkeitsbegrenzung auch beim Fahrrad. Dabei ist unerheblich, ob ein Fahrrad über einen Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle verfügt oder nicht.

Wer mit seinem Fahrrad in einer Fußgängerzone oder auf dem Gehweg unterwegs ist, darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit – ca. 4 bis 7 km/h – fahren. Es macht keinen Unterschied, ob der betreffende Weg für den Radverkehr freigegeben ist oder sich der Radfahrer verbotenerweise hier bewegt: Die erlaubte Fahrrad-Geschwindigkeit bleibt dieselbe.

Auf dem Radweg gilt keine konkrete Höchstgeschwindigkeit, allerdings sind Fahrradfahrer verpflichtet, ihr Tempo so anzupassen, dass sie ihr Rad in jeder Verkehrssituation kontrollieren und bei Gefahr rechtzeitig abbremsen können.

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad?

Wenn ein Radler mit seinem Fahrrad die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wofür ein Bußgeld und Punkte in Flensburg anfallen können. Ein Fahrverbot für das Auto wird jedoch nicht verhängt.

Bei überhöhter Fahrrad-Geschwindigkeit im Fußgängerbereich und damit verbundener Gefährdung eines Fußgängers sind ein Bußgeld von 30 Euro und 1 Punkt vorgesehen. War der Radfahrer zudem verbotenerweise mit seinem Rad in dem Bereich unterwegs, muss er laut Bußgeldkatalog mit 35 Euro und 1 Punkt rechnen.

Können Radfahrer bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden?

Ein Blitzer kann auch ein Fahrrad bei überhöhter Geschwindigkeit erfassen.
Ein Blitzer kann auch ein Fahrrad bei überhöhter Geschwindigkeit erfassen.

Wer mit seinem Fahrrad eine Geschwindigkeitsbegrenzung verletzt, kann durchaus von einem stationären Blitzer erfasst werden. Denn die Kontrollgeräte reagieren prinzipiell auf jedes Objekt – sei es Auto, Lastwagen oder Fahrrad –, das die Geschwindigkeit, die auf der Strecke zugelassen ist, überschreitet.

Mit einem Bußgeldbescheid muss der Radfahrer in der Regel jedoch nicht rechnen. Dies hat den einfachen Grund, dass ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen besitzt, wodurch der Fahrradfahrer auf dem Blitzer-Foto identifiziert werden könnte.

Wer allerdings mit seinem Fahrrad bei überhöhter Geschwindigkeit in eine mobile Kontrolle gerät, kann nach der Messung direkt von der Polizei gestoppt und ein Bußgeld aufgebrummt bekommen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,65 von 5)
Fahrrad-Geschwindigkeit: So schnell dürfen Radler unterwegs sein
Loading...

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte studierte an der Universität Rostock Germanistik und Kommunikationswissenschaften und unterstützt seit 2017 das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Die über die Jahre gewonnene Expertise nutzt sie seither bei der verständlichen Aufbereitung komplexer verkehrsrechtlicher Fragestellungen.

9 Gedanken zu „Fahrrad-Geschwindigkeit: So schnell dürfen Radler unterwegs sein

  1. Jens G.

    Hallo.
    Ich würde mir gerne, so ein Fahrradauto selber bauen. Praktisch ein kleines Leichtbaufahrzeug, was bis 25 kmh mit Motorunterstützung und ab da, rein mit Muskelkraft über Pedale angetrieben wird, wie es sie auch schon zu kaufen gibt. Darf ich mir so etwas selber bauen, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Geschwindigkeiten dürfte es per Muskelkraft, maximal erreichen ?
    Mit freundlichen Grüßen, Jens G.

  2. D. Esser

    Die komplette deutsche Gesetz gebung und Rechtssprechung ist 100 Jahre veraltet völlig sinnlos und einfach nur lachhaft.

    Und die denken auch noch es wäre gut so wie es ist und wichtig.

  3. Logic

    „…ob ein Fahrrad über einen Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle verfügt oder nicht.“ 🙂 . Warum Auto haben einen Tacho überhaupt?

  4. MrBlueberry

    Ach bitre. Millionen und Aber-Millionen Autos parken auf Geh und Radwegen. Das führt nun wirklich zu einer westlich größeren Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer, als ein Radler, der mit 35 kmh durch eine 30er Zone fährt.
    Ach ja, 87 Prozent der Autofahrer fahren in 30 Zonen zu schnell.
    Und bevor die Autospacken sich über Radler aufregen, sollten die sich erstmal um sich selbst kümmern. Immerhin sind nicht Radler das Kernproblem im Verkehr, sondern diese Verkehrshindernisse, die ganze Straßen dicht parken.
    Bei Verkehrskontrollen zeigt sich zudem, dass es bei 2/3 der Fahrzeugführer ein Problem gibt.

  5. J.

    Wir fahren öfter von der Müngstener Brücke Solingen nach Schloss burg in solingen.
    Die Strasse runter nach Burg führt kurvenreich nach Burg. Man darf dort nur 30 km fahren.
    Wir halten uns an die Geschwindigkeits begrenzung und werden auf dieser strecke rechts und links von Fahrrad Fahrern
    Überholt.

  6. Michael

    Habe auch schon mal auf abschüssigen Strasse auf der 30 erlaubt ist, ohne in Pedale zu treten 51 erreichte , 10% Gefälle.
    Bei der nächsten Kreuzung stand eine Schule, augrund von Corona kein Schulbetrieb u zum Glück war vor Schule keine mobile Geschwindigkeitskontrolle.

  7. Margarete L.

    Ortseinfahrt abschüssig, dennoch knallen die Radfahrer mit sehr hohemTempo in die Zone 30 ein. Ein Bürgersteig existiert, auf Grund der schmalen bebauten Straße nicht. Da wäre es wirklich sinnvoll, weil es äusserst gefährlich ist, den ein oder anderen Radfahrer mal ins Gebet zu nehmen, bzw. eine ordentliche Strafe zu verhängen!!!
    Es kann doch nicht sein, dass sich diese Leute wie die Axt im Walde aufführen!! Rücksichtslos und ohne jeden Respekt!!!

  8. PRIVAT

    Einfach lächerlich wie staatliche Bevormundung selbst vor Radfahrern nicht halt macht.

    1. ich

      sehr gut 🙂
      hier ist es jedoch eher die weit verbreitete Meinung, die dir hier unterbreitet wird.
      einfach nicht ignorieren

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert