Beleidigung im Straßenverkehr – Mehr als nur eine Lappalie?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bei einer Umfrage der französischen Stiftung „Vinci Autoroutes“ gaben 67 Prozent der deutschen Autofahrer an, dass sie andere Verkehrsteilnehmer durchaus mit Worten oder Gesten beleidigen. Gerade im hektischen Feierabendverkehr kochen die Emotionen oft hoch. Doch wann handelt es sich überhaupt um eine Beleidigung im Straßenverkehr? Welche Strafe droht?

Strafmaß für Beleidigungen

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Geldstrafen in der Vergangenheit für verschiedene Formen der Beleidigung erhoben wurden. Sie sollten jedoch bedenken, dass es sich hierbei um keinen festen Bußgeldkatalog handelt. Je nach Einzelfall kann der Betrag höher oder geringer ausfallen. Einen Bußgeldrechner, wie er für andere Verstöße existiert, gibt es für Beleidigungen deshalb nicht.

BeleidigungGeldstrafe
Gesten
Zunge herausstrecken150 €
Scheibenwischer350 €
Kreis aus Daumen und Zeigefinger bilden675 €
Vogel zeigen750 €
Mittelfinger zeigen4.000 €
Verbale Beleidigungen
Dumme Kuh!300 €
Leck mich doch!300 €
Du blödes Schwein!475 €
Asozialer!550 €
Duzen eines Polizisten600 €
Du Holzkopf!750 €
Bei dir piept's wohl!750 €
Wichtelmann!1.000 €
Du Wichser!1.000 €
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!1.600 €
Du Schlampe!1.900 €
Fieses Miststück!2.500 €
Alte Sau!2.500 €

FAQ: Beleidigungen im Straßenverkehr

Wann handelt es sich um eine Beleidigung im Straßenverkehr?

Eine Beleidigung kann sowohl aus Wörtern als auch Gesten bestehen. Sie zielt darauf ab, die Ehre einer Person zu verletzen.

Was können Sie tun, wenn Sie beleidigt wurden?

Grundsätzlich haben Sie in einem solchen Fall die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Sie sollten sich zuvor das Kennzeichen des Fahrzeugs der betreffenden Person notiert haben. Auch Zeugenaussagen sind hilfreich.

Wie teuer ist eine Beleidigung im Straßenverkehr?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Da es sich um eine Straftat handelt, wird das Strafmaß meist vor Gericht verhandelt. Einen Bußgeldkatalog gibt es nicht. In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt. Beispiele sind dieser Tabelle zu entnehmen.

Wichtige Informationen zur Beleidigung

Was ist eine Beleidigung überhaupt?

Mittelfinger zeigen im Straßenverkehr: Diese Art von Beleidigung kann teuer werden.
Mittelfinger zeigen im Straßenverkehr: Diese Art von Beleidigung kann teuer werden.

Die Zunge herausstrecken, die Scheibenwischer-Geste machen oder den Stinkefinger zeigen: Im Straßenverkehr entlädt sich der Ärger mancher Autofahrer gern in bestimmten Gesten. Anderen kommen wiederum bestimmte Schimpfwörter über die Lippen, wenn ihnen etwa ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt nimmt. Im Eifer des Gefechtes ist vielen Verkehrsteilnehmern gar nicht klar, dass es sich hierbei um mehr als nur eine zu vernachlässigende Lappalie handelt.

Ist eine Beleidigung eine Straftat gemäß § 185 StGB? Diese Frage muss bejaht werden.
Ist eine Beleidigung eine Straftat gemäß § 185 StGB? Diese Frage muss bejaht werden.

Doch wie wird eine Beleidigung, die eine Anzeige nach sich ziehen kann, eigentlich definiert? Schon aus dem alltäglichen Verständnis heraus sollte dies klar sein: Durch eine wie auch immer geartete Form der Beleidigung – ob im Straßenverkehr oder in einer anderen Situation – wird die Ehre der anderen Person verletzt. Dem Gegenüber wird kein Respekt entgegengebracht, er wird herabgesetzt und diffamiert, ohne dass ein sachlicher Bezug besteht.

Eine Beleidigung verbal, also durch Schimpfwörter oder ähnliches erfolgen. Doch auch bestimmte Gesten – wie etwa der Scheibenwischer oder Stinkefinger – können als Beleidigung im Straßenverkehr aufgefasst werden. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Beleidigungen werden gemäß § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) als Straftat gewertet.

Entgegen der landläufigen Annahme stellt die Beamtenbeleidigung in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand dar. Trotzdem arbeitet die Justiz in solchen Fällen oft besonders genau. Schon das Duzen eines Polizisten kann geahndet werden – in einem Fall wurde als Strafe für die Beleidigung ein Geldbetrag von 600 Euro festgesetzt.

Wie können Personen eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr stellen?

Anzeige: Wer im Straßenverkehr beleidigt wurde, muss selbst tätig werden und dies der Polizei melden.
Anzeige: Wer im Straßenverkehr beleidigt wurde, muss selbst tätig werden und dies der Polizei melden.

Bei einer Beleidigung handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Gemäß § 194 StGB wird eine Beleidigung deshalb nur auf Antrag verfolgt. Wie sollten nun Betroffene vorgehen, die im Straßenverkehr von einem anderen Lkw- oder Autofahrer beleidigt wurden?

Damit die Person auch identifiziert werden kann, sollten sich Betroffene am besten das Kennzeichen notieren. Bei der Polizei können sie dann die Person wegen Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. In der Regel ist es hilfreich, wenn Zeugen zugegen waren, welche den Vorfall belegen können.

Die Polizei ermittelt dann den Verdächtigen und es wird ein Verfahren angestrebt. In manchen Fällen kann dieses gegen Zahlung einer sogenannten Geldauflage eingestellt werden. Der Betroffene muss dann eine gewisse Geldsumme zahlen, welche an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet wird. Wird das Verfahren jedoch nicht eingestellt, drohen andere Sanktionen, auf die wir im Folgenden näher eingehen.

Bevor Sie wegen einer Beleidigung Anzeige erstatten, sollten Sie Ihr Vorgehen gut abwägen. Gibt es beispielsweise keine Zeugen, steht in der Regel Aussage gegen Aussage. In einem solchen Fall ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird. Haben Sie Fragen zu Ihren Erfolgschancen, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie kompetent beraten.

Gibt es einen Bußgeldkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr?

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, ob es einen Bußgeldkatalog für eine Beleidigung im Straßenverkehr gibt, dem einfach entnommen werden kann, welche Geldsumme für welchen Ausdruck oder welche Geste gefordert wird. Doch so einfach ist es nicht.

Betroffene bekommen kein einfaches Bußgeld für eine Beleidigung im Straßenverkehr aufgebrummt. Gemäß § 185 StGB handelt es sich hierbei um eine Straftat, welche wie folgt geahndet werden kann:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für Beleidigungen existiert kein Strafenkatalog, dem feste Bußgelder zu entnehmen sind.
Für Beleidigungen existiert kein Strafenkatalog, dem feste Bußgelder zu entnehmen sind.

Da es sich um eine Straftat handelt, landet der Fall vor Gericht. Wie das Strafmaß für eine Beleidigung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören unter anderem:

  • Tonfall
  • Ausdruck oder Art der Geste
  • Person des Beleidigten
  • Zusammenhang bzw. Situation

In der Regel wird bei einer Beleidigung im Straßenverkehr eine Geldstrafe verhängt. Deren Höhe bemisst sich in Tagessätzen. Hierbei handelt es sich um das monatliche Nettoeinkommen des Betroffenen, welches durch 30 geteilt wird. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Person spielen hierbei also eine Rolle: Ein Geringverdiener muss eine geringere Geldstrafe zahlen als jemand mit einem hohen Einkommen.


Im Normalfall müssen Betroffene bei einer Beleidigung im Straßenverkehr mit etwa zehn bis 30 Tagessätzen rechnen. Wiederholungstätern droht eine höhere Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Eine Beleidigung im Straßenverkehr kann als Straftat außerdem dazu führen, dass ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt.

In der Vergangenheit konnten Autofahrer für eine Beleidigung im Straßenverkehr zusätzlich Punkte in Flensburg erhalten. Seit der Punktereform, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, werden im Fahreignungsregister (FAER) allerdings nur noch sicherheitsrelevante Verstöße erfasst. Damit gibt es also für eine Beleidigung keine Punkte mehr.

Besondere Fälle

Das Thema "Beleidigung" wird im Bußgeldkatalog nicht angeschnitten.
Das Thema „Beleidigung“ wird im Bußgeldkatalog nicht angeschnitten.

Beim Thema „Beleidigung im Straßenverkehr“ sind einige besondere Fälle zu beachten. So bringt es beispielsweise nichts, wenn eine Person indirekte Aussagen – wie etwa „Am liebsten würde ich dich jetzt … zu dir sagen!“ – macht. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Beleidigung, die dementsprechend geahndet wird.

Uneinigkeit besteht hingegen beim sogenannten Doppelvogel. Bei dieser Geste tippt sich eine Person mit zwei Fingern an die Schläfe. Manche Gerichte bewerten dies als Beleidigung, für die bis zu 40 Tagessätze anfallen können. Wiederum andere Richter haben befunden, dass es sich bei dieser Geste um keine Ehrverletzung handelt.

Auch wenn eine Person einer Überwachungskamera einen Mittelfinger zeigt, kann dies als Beleidigung gewertet werden. Die Begründung: Die Geste gilt nicht der Kamera, sondern der Person, die hinter dem Monitor sitzt und die Überwachung durchführt. Diese wird durch die Geste beleidigt. Es drohen bis zu 40 Tagessätze.
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn. Sie verstärkt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2016. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Bereich finanzieller Fragestellungen rund um Versicherungen und die Autofinanzierung.

Ein Gedanke zu „Beleidigung im Straßenverkehr – Mehr als nur eine Lappalie?

  1. manfred wagner

    wie hoch ist das strafmass,wenn man von einem gegen aus dem auto bespuckt wiird?

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