Bußgeldkatalog Italien
Die folgenden Informationen stellen eine Ergänzung zur Bußgeldtabelle unter Bußgeldkatalog/Ausland dar.
>> Handy am Steuer:
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage oder Kopfhörern gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 Codia della Strada mit einer Geldbuße geahndet werden.
>> Kreisverkehr:
Soweit nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria) die Rechts-vor-Links-Regel. Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht geboten ist!
>> Ladungsvorschriften:
In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).
>> Nebelschlußleuchte:
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden.
>> Parken:
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen, an denen an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr besteht.
>> Parkerleichterungen für Schwerbehinderte:
Die Ordnungshüter sind gehalten, ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zuzustehen, wenn ein Behindertenausweis mit dem internationalen verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist.
>> Promille-Grenze:
Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.
>> Überholen:
Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein oder aussteigen.
>> Vorfahrt auf Bergstraßen:
In Italien muß man allen Linienbussen auf Paß- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.
>> Abschleppen auf der Autobahn:
Das Abschleppen auf der Autobahn ist in Italien verboten.
>> Warnwesten:
Das Tragen einer Warnweste ( Preis: ca 10 Euro) ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen ebenso bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Regen, Dunkelheit oder Nebel.
Hinweis: Die Bußgelder fangen hier bei 33,60 Euro an, also kaufen Sie sich lieber eine Warnweste..
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