Alkohol am Steuer
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Eine der Hauptursachen für Alkohol am Steuer ist mangelndes Problembewusstsein. Das äußert sich unter anderem in der Unterschätzung der Alkoholwirkung sowie der Verdrängung und Verharmlosung der Folgen. |
>> Statistiken belegen:
- Bei Blutalkoholkonzentrationen über 0,4 Promille steigt die Unfallhäufigkeit.
- Die Wahrscheinlichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt ab 0,8 Promille rapide und exponentiell an und ist bei 1,5 Promille gegenüber 0,0 Promille extrem hoch (mehr als 25-mal höher).
- Kraftfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,8 Promille haben häufiger Unfälle, an denen nur ihr Fahrzeug beteiligt ist. Ihre Unfälle sind meistens schwerer und folgenreicher als die nüchterner Fahrer. Sie sind etwa zweimal so häufig in schwere Unfälle verwickelt.
>> Erhöhtes Unfallrisiko
Bereits geringe Alkoholkonzentrationen führen bei jungen Fahrern und Fahranfängern zu deutlichen Steigerungen des Unfallrisikos, denn ihr gerade erworbenes Fahrkönnen ist noch vornehmlich durch kontrollierende Handlungen bestimmt und wenig über Automatismen gesteuert.
>> Alkohol im Straßenverkehr
Wie hoffentlich jeder weiß oder wissen sollte beeinflusst Alkohol die Fahrtüchtigkeit und deswegen gibt es einen höchstzulässigen Alkoholgehalt im Blut, bzw. in der Atemluft (Promillegrenze).
In europäischen Ländern gibt es folgende Grenzen:
- Deutschland: Hier liegt die Maximalgrenze (erlaubter Bereich) bei 0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft. Jedoch gibt es die Ausnahmen, dass bei auffälliger Fahrweise oder bei Verwicklung in einen Unfall bereits eine Konzentration ab 0,3 ‰ strafbar ist.Ab einer Alkoholmenge von 1,6 ‰ im Blut ist eine MPU mit positivem Ausgang vorgeschrieben, um den Führerschein wiederzuerhalten. Strenger ist die Regelung, wenn jemand im Besitz eines Personenbeförderungsscheins (PBS) ist. Hier liegt die Grenze bei 0,0 Promille und wenn diese überschritten wird folgt ein Verlust des PBS und gegebenfalls eine MPU.
- Österreich: Hier liegt die Maximalgrenze für Fahrer von Lastwagen und Autobussen,für Moped- und Traktorfahrer bis 20 Jahre, sowie für Lenker von Personenkraftwagen bis 21 Jahren und Schüler und Lehrer in der praktischen Fahrausbildung bei 0,1 ‰. Für Kraftfahrzeug- und Kraftradlenker liegt die Promillegrenze bei 0,5 ‰.
- Polen, Norwegen und Schweden: 0,2 ‰.
- Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Slowenien, Spanien, der Schweiz und der Türkei bei PKW ohne Anhänger 0,5 ‰, ansonsten 0,0 ‰.
- Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Montenegro, Rumänien, Ungarn, Serbien, Slowakei und Tschechien: 0,0 ‰
- Zypern: 0,9 ‰
- Großbritannien, Irland, Luxemburg und Malta: 0,8 ‰
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